Das Schulgesetz im Landtag – Was die Abgeordneten noch verbessern sollten

Pressemitteilung der LSV Rheinland-Pfalz vom 02.06.2020

„Viel Mühe und Herzblut sind von Ministerin Hubig und ihren Mitarbeiter*innen schon in die Novellierung des Schulgesetzes eingeflossen, jetzt liegt es an den Abgeordneten des Landtages, aus dem Gesetzesvorhaben noch das letzte Bisschen herauszuholen”, kommentiert Lucas Fomsgaard die heute stattfindende Anhörung der LSV im Bildungsausschuss.

Hauptziel der Novellierung ist die Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten und Demokratie im Schulalltag. In einem von der LSV geforderten sogenannten Schulparlament treffen die drei schulischen Gruppen – Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen – auf Augenhöhe, also mit gleich großem Stimmgewicht, Entscheidungen über das Leben und die Arbeit in der Schule.

Um also die Ziele der Novellierung bestmöglich zu erreichen, muss der Landtag die vom Ministerium angedachten Regularien überarbeiten und dem Schulausschuss die hierfür notwendigen Kompetenzen einräumen. Dies wäre ein guter erster Schritt zur Etablierung solcher Gremien. Nur dadurch können die Regierungsfraktionen noch beweisen, dass sie auch hinter den Beschlüssen ihres Koalitionsvertrags stehen, der Schulparlamente ausdrücklich erwähnt (vgl. S. 19 Abs. 2 des Koalitionsvertrags für Rheinland-Pfalz 2016-2021).

Ebenfalls dringend notwendig ist eine Neuformulierung des § 27 Abs. 4. Dort wird das Stimmrecht von Schüler*innen in den Konferenzen der Schule geregelt. „Auf diesen Absatz müssen sich Schüler*innen immer wieder berufen, wenn sie ihr Stimmrecht einfordern. Die unübersichtliche Formulierung dieses Absatzes trägt in der Regel nicht zur Aufklärung der Rechtslage bei”, kritisiert Jean Matthias Dilg und fordert den Landtag zu einer redaktionellen Änderung auf.

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Schüler*innenvertretungen, zu ihren Aufgaben gehört das Entsenden von Mitgliedern in den Schulträgerausschuss, also ein Gremium des Landkreises oder der Stadt. Anders als die Eltern sind die Schüler*innen allerdings nicht stimmberechtigt, obwohl einige Kommunen hierzu bereits Zustimmung signalisiert haben. Durch die Bestimmungen des Schulgesetzes sind ihnen aber die Hände gebunden.
„Der Gesetzgeber muss an dieser Stelle die Entscheidungskompetenz an die Kommunen übergeben, damit diese – wenn auch zunächst vereinzelt – Teilhabe ermöglichen können“, appelliert Lucas Fomsgaard an die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags.

Abschließend fasst Jean Matthias Dilg zusammen: „Besonders in Rheinland-Pfalz, dem Land des Ehrenamtes, sollte Engagement gewürdigt werden – auch dann, wenn es von Schüler*innen ausgeht.”

Details zu unseren Forderungen können Sie der beigefügten, heute mündlich im Bildungsausschuss des Landtags vorgetragenen Stellungnahme entnehmen.

Die Pressemitteilung der LSV zur Einbringung der aktuellen Schulgesetznovelle ist hier noch einmal nachzulesen. Im Verbändeanhörungsverfahren im September 2019 hatte die LSV ebenfalls bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.