Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Förderfonds Demokratie vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte

unterstutzt, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

 

Noch bis zum 31. Marz 2020 können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnutzige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten Bundesgebiet für die zweite Runde des Förderfonds Demokratie bewerben. Angesprochen werden Projekte, Initiativen

und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralitat

fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

 

Bewerbungen können online und postalisch eingereicht werden. Der Förderzeitraum für alle geforderten Vorhaben der zweiten Runde betragt maximal 9 Monate (1. Juli 2020 bis 31. Marz 2021).

 

Alle geförderten Projekte und Vorhaben erhalten zusätzlich zur finanziellen Unterstützung von 5.000,00 Euro die Gelegenheit, an einer Projektwerkstatt teilzunehmen, die den Austausch, die Vernetzung und die

Professionalisierung der Projekte unterstutzt. Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der acht fördernden Stiftungen und der

Stiftung Mitarbeit zusammensetzt.

 

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: ≫Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?≪. Die Bewerberinnen und Bewerber erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen

demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch solche Vorhaben förderfahig, die bereits vor Beginn

der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass sich geförderte Projekte mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung oder Wirtschaft kooperieren.

Ausführliche Informationen zur aktuellen zweiten Ausschreibungsrunde sowie ein Bewerbungsformular im Netz unter www.foerderfondsdemokratie.de