Pressemitteilung der Landesschüler*innenvertretung RLP zur Verabschiedung des neuen Schulgesetzes im rheinland-pfälzischen Landtag
24.06.2020, 16 Uhr
Heute ist im rheinland-pfälzischen Landtag eine neue Fassung für das rheinland-pfälzische Schulgesetz verabschiedet worden. Neben dem Gesetzesentwurf von Bildungsministerin Hubig wurde auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen.
Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Im Großen und Ganzen bringt das neue Schulgesetz viele gute Bestimmungen mit sich. Eine Einführung von Schüler*innenvertretungen an allen Schularten, ein Mitbestimmungskatalog für die Schüler*innen oder die Verankerung von globaler Nachhaltigkeitsbildung als Aufgabe der Schule.
Unsere Kritik am neuen Gesetz betrifft viel eher das, was nicht beschlossen wurde. Um das Ziel der Novellierung, nämlich eine demokratische Schule durch Partizipation vollumfänglich zu erreichen, sind paritätische Gremien notwendig. “Hier vermissen wir ganz klar ein Schulparlament als alternative zur Gesamtkonferenz und einen Schulausschuss, bei dem die Parität nicht mehr bei bestimmten Abstimmungen aufgehoben wird.”, kritisiert Lucas Fomsgaard (Freier Mitarbeiter) scharf.
Allerdings hat das Gesetz durch den oben genannten Änderungsantrag auch einige Verbesserungen erfahren. “Besonders für die Partizipation von Schüler*innen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte haben die Koalitionsfraktionen etwas Gutes getan. Von nun ist es nämlich den Kreisen möglich, auch den Schüler*innen im Schulträgerausschuss ein Stimmrecht einzuräumen und die Ämter innerhalb der Kreis- und Stadt-SVen können ab jetzt auch gleichmäßiger verteilt werden”, freut sich Ariane Bukschat (Basisreferentin im Vorstand der LSV)
Im genannten Entschließungsantrag wird deutlich, dass die Fraktionen nach den Anhörungen im Bildungsausschuss durchaus richtig erkannt haben, welche Aspekte des Gesetzesentwurf begrüßenswert sind, aber auch, wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Gerade deshalb erachten wir es als schade, dass diese nicht mit in den Änderungsantrag aufgenommen wurden.
In den Augen der LSV gibt es also schon jetzt ausreichend Stoff für eine kommende Novellierung. Diese sollte dann nicht das Ziel haben, dass Schüler*innen beteiligt werden, sondern dass Entscheidung in und um die Schule zwischen allen Akteur*innen auf Augenhöhe getroffen werden.