Integrationsministerin Binz begrüßt europäische Einigung zur Aufnahme von vertriebenen Menschen aus der Ukraine

Pressemeldung zum Krieg in der Ukraine, 04.03.22
„Es ist ein historisches Signal der Einigkeit, das die Staaten der Europäischen Union mit ihrem Schulterschluss zur Aufnahme der Menschen senden, die aus der Ukraine vertrieben werden. Alle Staaten der EU ziehen an einem Strang, um ihnen gemeinsam Schutz, Wohnraum, einen Zugang zu Krankenversorgung, Arbeit und Bildung zu geben“, sagte Integrationsministerin Katharina Binz.

„Es ist sehr erfreulich, dass die Massenzustrom-Richtlinie auch Menschen aus Drittstaaten erfasst. Das ist absolut notwendig, denn auch Menschen, die beispielsweise für ein Studium in die Ukraine gekommen sind oder dort bereits Schutz vor Krieg oder Verfolgung gefunden hatten, brauchen jetzt unsere Hilfe Schutz“, fügte Katharina Binz an.

Mit der Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie erhalten aus der Ukraine vertriebene Menschen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) zunächst für ein Jahr. Der Anwendungszeitraum des vorübergehenden Schutzes verlängert sich automatisch um zweimal je sechs Monate. Danach kann er durch Beschluss des Rats um ein weiteres Jahr verlängert werden. Er kann insgesamt maximal drei Jahre andauern.