Plenum des Landtags

12.05.2023

„Demokratieland“, Wählen mit 16 und Klimaschutz

Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in seiner dreitägigen Mai-Sitzung unter anderem mit einem Antrag zum „Demokratieland Rheinland-Pfalz“, einer Verfassungsänderung zum Wählen mit 16 Jahren sowie mit einem Gesetz für mehr Klimaschutz in den Kommunen befasst.

 

Demokratieland Rheinland-Pfalz

In einem am Donnerstag im Parlament verabschiedeten gemeinsamen Antrag mit dem Titel „Demokratieland Rheinland-Pfalz“ fordern SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FREIE WÄHLER, dass Rheinland-Pfalz sich mehr als Land der Demokratie positionieren soll. Die AfD enthielt sich.

Hendrik Hering (SPD) betonte die Wichtigkeit der zahlreichen rheinland-pfälzischen Demokratieorte.  Wenn man über die Demokratie in Deutschland spreche, komme man an Rheinland-Pfalz nicht vorbei. Er verwies beispielhaft auf das Hambacher Fest, die Mainzer Republik, die Bad Bergzaberner Republik oder die Rittersturz-Konferenz bei Koblenz. Diese Orte müssten noch viel mehr als die demokratischen Leuchttürme, die sie sind, präsentiert und genutzt werden. Kaum ein Land sei reicher an Demokratiegeschichte als Rheinland-Pfalz. Im Kern des eingebrachten Antrags gehe es darum, Rheinland-Pfalz künftig prägnant als Land der Demokratie zu positionieren, die Demokratiebildung zu stärken und die vorhandenen Orte der Demokratiegeschichte stärker zu vernetzen. Die Landeszentrale für politische Bildung solle dafür im Zusammenspiel mit der Wissenschaft eine Strategie entwickeln, um Rheinland-Pfalz als Land der Demokratie künftig noch sicht-, erleb- und nutzbarer zu machen. Dies sei auch eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Demokratie müsse stets lebendig sein und verteidigt werden. Weltweit seien Demokratien unter Druck und auch hierzulande würden diejenigen, die eine offene Gesellschaft ablehnen und verächtlich machen, lauter.

Thomas Barth (CDU) warnte davor, Demokratie als Selbstläufer wahrzunehmen. Alle gesellschaftlichen Kräfte seien gefordert, für das demokratische System einzutreten, seine Freiheiten zu betonen und aktiv für die Demokratie einzutreten. Politische Bildung trage ebenfalls zur Stabilisierung der demokratischen Grundordnung bei. Bernhard Braun (Bündnis 90/Die Grünen) stellte den Wert der freien Meinungsäußerung heraus. Die Demokratie sei insbesondere deshalb die beste Form, einen Staat zu regieren, da in ihr Meinungsfreiheit herrsche und es auch möglich sei, Meinungsunterschiede auszutragen und einen Konsens zu finden. Martin Louis Schmidt (AfD) kritisierte, dass sich die Betrachtung des Hambacher Festes im Antrag lediglich auf den demokratischen Aspekt der Veranstaltung beschränke, der zwar zentral sei, jedoch klammere man andere wichtige Grundlagen des historischen Erbes wie den Patriotismus aus.

Cornelia Willius-Senzer (FDP) betontedie Bedeutung einer frühzeitigen Demokratiebildung in Schulen und ein Austausch mit Initiativen zur Demokratieförderung. Das Fundament der Demokratie sei noch stabil, müsse aber geschützt werden und habe keine Ewigkeitsgarantie. Herbert Drumm (FREIE WÄHLER) verwies auf die Wichtigkeit, gegensätzliche Meinungen anzuerkennen und wertzuschätzen, da dies zur Legitimation der freien Demokratie beitrage.

Staatsminister Clemens Hoch bezeichneteRheinland-Pfalz als den „Hotspot“ der Demokratiegeschichte in Deutschland. Man dürfe die Orte der Demokratie im Land nicht als Antiquitäten behandeln, sondern man müsse sie für die Demokratiebildung nutzen. Er lobte die Landeszentrale für politische Bildung, die mit ihrer überparteiischen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Resilienz der Demokratie leiste.

Keine Mehrheit für Wählen mit 16 Jahren

In Rheinland-Pfalz bleibt es dabei, dass erst ab 18 Jahren gewählt werden darf. Die Opposition aus CDU, AfD und FREIE WÄHLER lehnte im Mai-Plenum eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre ab. Damit wurde die für eine Verfassungsänderung notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte einen solchen Antrag auf Verfassungsänderung und Absenkung des Wahlalters in den Landtag eingebracht.

SPD Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler unterstrich, dass es sich beim aktiven Wahlrecht ab 16 Jahren nicht um ein Geschenk, sondern um ein Instrument zur Zukunftsgestaltung handele, auf das sie ein Anrecht hätten. Sie kritisierte, dass die Opposition im Landtag dagegen sei, dass junge Menschen ihr Kommunalparlament mitwählen dürften. Gleichzeitig dürften 16-Jährige jedoch im kommenden Jahr das Europaparlament wählen. Matthias Reuber (CDU) sagte, dass die Expertenanhörung im federführenden Innenausschuss kein eindeutiges Bild geliefert habe. Für die CDU-Fraktion erscheine eine Entkopplung von Wahlalter und Volljährigkeit nicht zielführend und willkürlich.

Fabian Ehmann (Bündnis 90/Die Grünen) wies seine Kollegen darauf hin, dass es sich beim Wahlrecht um ein Grundrecht handle. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren seien reif genug, um politische Entscheidungen zu treffen. Viele engagierten sich in diesem Alter bereits anderweitig. Zudem kritisierte Ehmann die unterschiedlichen Regelungen hierzu in den Ländern.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Michael Frisch, sagte, eine Senkung des Wahlalters beschädige die Grundlogik der Volljährigkeit. Engagement für die Gesellschaft sei für junge Menschen auch ohne eine frühere Teilnahme an Wahlen möglich. Cornelia Willius-Senzer (FDP) betonte, die Zeit sei reif, jungen Menschen eine Stimme zu geben. Dies sei ein wichtiges Signal für die Jugendlichen. Fraktionsvorsitzender Joachim Streit von den FREIEN WÄHLERN hob Mindestanforderungen an Mündigkeit und Reife hervor.

Innenminister Michael Ebling sagte,dass mit einer Senkung des Wahlalters die Demokratie und die Gesellschaft gestärkt würden.

Gesetze für mehr Klimaschutz und mehr Schutz für ehrenamtliche Kommunalpolitiker

Beschlossen wurden in der Mai-Sitzung des Landtags dagegen zwei Gesetze, die den Klimaschutz und das Ehrenamt in Kommunen stärken sollen. So wurde das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) angenommen. Das Gesetz sieht bis zu 250 Millionen Euro an Investitionen in den lokalen Klimaschutz vor. Von der gesamten Fördersumme können 180 Millionen Euro von Städten, Gemeinden und Kreisen abgerufen werden. Die jeweilige Fördersumme hängt von der Einwohnerzahl ab. Eine Eigenbeteiligung der Kommunen wird nicht verlangt. Weitere 60 Millionen Euro werden in einem Wettbewerb für Kommunen und private Unternehmen ausgelobt. Bis Mitte Juli 2026 haben Kommunen Zeit, die Projekte umzusetzen. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet hierzu Beratung an.

Ebenfalls verabschiedet wurde eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz wird dadurch unter anderem künftig auf den Wahlzetteln künftig die Postleitzahl der Bewerber ausreichen. Ihre vollständige Adresse müssen die Kandidierenden nicht mehr öffentlich machen. Mit diesem Schritt soll der Schutz der Ehrenamtlichen gestärkt werden.