Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt Erfolgsgeschichte des ZDF

 

„Vor 60 Jahren begann die Erfolgsgeschichte des ZDF. Seitdem hat der Sender Millionen von Zuschauern und Zuschauerinnen in Deutschland und weltweit erreicht und sich zu einem der wichtigsten und bekanntesten öffentlich-rechtlichen Sender entwickelt.“ Das unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Anlass des 60. Jahrestages des Sendestarts des ZDF am 1. April vor 60 Jahren.

„Freie und unabhängige Medien sind Eckpfeiler unserer Demokratie. Sie sind Grundlage für Vielfalt und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs und wichtig im Kampf gegen Desinformation und Propaganda. Dabei kommt einem gesellschaftlich verankerten und solidarisch getragenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine besondere Bedeutung zu“, sagte die Ministerpräsidentin, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und Vorsitzende des Verwaltungsrates des ZDF ist.

Darüber hinaus habe das ZDF für die Landeshauptstadt Mainz eine wichtige Bedeutung und mache Rheinland-Pfalz zusammen mit vielen weiteren Akteuren der Medienbranche zu einem der wichtigsten Medienstandorte in Deutschland in einer sich dynamisch verändernden Medienwelt.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich in der Konkurrenz mit neuen Medienangeboten verstärkt legitimieren und stetig weiterentwickeln. Die allgegenwärtige Verfügbarkeit bewegter Bilder im Internet verändert die Gewohnheiten des Medienkonsums und damit auch die Erwartungen an ein zeitgemäßes Angebot ganz grundlegend. Dem ZDF ist es stets gelungen, auch auf neuen Ausstrahlungswegen präsent zu sein und die Entwicklungen der Medienwelt mitzuprägen. Diese Innovationskraft brauchen wir heute mehr denn je“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt.

Am 1. April 1963 startete das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) seinen Sendebetrieb in Mainz. Der Gründung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen, wonach die Zuständigkeit für die Rundfunkgesetzgebung in Deutschland allein bei den Ländern liegt. Zuvor hatte ab 1959 der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer versucht, ein zweites, gesamtdeutsches Fernsehprogramm zu etablieren, das – im Gegensatz zur ARD – nicht durch die Länder, sondern durch den Bund konzeptioniert werden sollte. Durch das erste Rundfunkurteil 1961 scheiterten diese Pläne vor dem Bundesverfassungsgericht und stattdessen wurde durch die Länder das Zweite Deutsche Fernsehen gegründet.