Bildungskommunen
Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das BMBF, Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft. Es geht um die Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich: von der Digitalisierung über den Aufbau neuer Kooperationen und Angebote hin zum Ausbau zukunftsträchtiger Bildungsthemen.
Das ESF Plus – Programm Bildungskommunen
Bildung findet vor Ort statt – da, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert daher in der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Sozialfonds (ESF) die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms „Bildungskommunen“ ist die Etablierung digital-analog vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Bildungskommunen wählen darüber hinaus spezifische thematische Schwerpunkte, zum Beispiel im Bereich der kulturellen Bildung, der Demokratiebildung/ politische Bildung, der Bildung für Nachhaltige Entwicklung, der Fachkräftesicherung/ Bildung im Strukturwandel, der Integration durch Bildung oder der Inklusion.
Was wird gefördert?
Die Förderung im Rahmen der Bildungskommunen enthält verschiedene inhaltliche Elemente:
- Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)
- Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften
- Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbildes und einer Bildungsstrategie sowie Aufbau kommunaler digitaler Bildungsportale
- Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft: Kulturelle Bildung, Demokratiebildung/Politische Bildung, Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), Integration durch Bildung und Inklusion, Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen.
Bezuschusst werden können u.a.:
- Ausgaben für wissenschaftliches Personal (Bildungsmanagement/Bildungsmonitoring)
- Ausgaben für das IT-Instrumentarium zum Bildungsmonitoring „KomBi“
- Ausgaben für Dienstreisen im Inland
- Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen für Fachkommunikation und Veranstaltungen, Arbeiten im Rahmen der Konzeption und Erstellung eines Bildungsportals
- Indirekte Ausgaben im Rahmen einer Pauschalfinanzierung (25 % der förderfähigen Ausgaben)
Wer wird gefördet?
Alle Kreise und kreisfreien Städte sind antragsberechtigt, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist. Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den DLR Projektträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Als Vorlagetermine sind der 31. März 2022 und der 30. Juni 2022 vorgesehen. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
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