Worum geht’s?
Der Kinderrechtepreis Rheinland-Pfalz zeichnet jedes
Jahr Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen
und zur Umsetzung von Kinderrechten in der Kommune aus. Denn im direkten Umfeld von Kindern
und Jugendlichen muss sich die Verwirklichung der
Kinderrechte beweisen. Gleichzeitig macht der Preis
Beispiele guter Praxis sichtbar und regt zum Ausbau
der Arbeit an. Somit stärkt das Engagement die Umsetzung der Kinderrechte und die Beteiligung junger
Menschen.
Wer kann sich bewerben?
Der Kinderrechtepreis wird verliehen an Akteurinnen
und Akteure, die sich in Rheinland-Pfalz für Kinderrechte in der Kommune mit dem Fokus Kinder- und
Jugendbeteiligung engagieren. Bewerben kann sich,
wer
■ Kinderrechte in der Kommune aktiv bearbeitet und
umsetzt,
■ Projekte und Strukturen schafft, um junge Menschen in der Kommune zu beteiligen,
■ sich mit den Interessen und Anliegen von jungen
Menschen kontinuierlich auseinandersetzt,
■ einen Beitrag dazu leistet, dass Anliegen von jungen
Menschen in die Planung und Entwicklung der
Kommune einfließen,
■ den Dialog von Seiten der Kommune mit den jungen Menschen verständlich gestaltet.
Neben Kommunen selbst können sich auch Projektträger, Verbände, Vereine und Initiativen aus Rheinland-Pfalz bewerben.
Wie bewerbe ich mich?
Bewerbungen können in Bild-, Video- oder Audioformaten sowie in anderen verständlichen und kindgerechten Formen eingereicht werden. Wichtig ist, dass
die Beiträge altersgerecht und leicht verständlich gestaltet sind – möglichst nach dem Prinzip „von jungen
Menschen für junge Menschen“.
Die Länge der eingereichten Video- und Audiodatei(en) sollte insgesamt drei Minuten nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon sind selbst verfasste Lieder sowie die dazugehörigen Musikvideos,
die eine Maximallänge von fünf Minuten betragen
dürfen. Bitte stellen Sie dar, ob und in welcher Weise
Kinder an der Erstellung der Beiträge beteiligt waren.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die Bewerbungsdatei können bis einschließlich Freitag,
27. Februar 2026 unter kinderrechte@mffki.rlp.de
eingereicht werden.
Wer wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus?
Die Entscheidung trifft eine Kinderjury.
Welche Preise gibt es?
Insgesamt werden vier Preise verliehen:
1. Preis: 2.500 Euro
2. Preis: 2.000 Euro
3. Preis: 1.500 Euro
Sonderpreis „Ländlicher Raum“: 2.000 Euro
für Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern
Mit dem Sonderpreis soll insbesondere das Engagement in kleineren Kommunen gefördert werden,
die keine strukturelle Jugendpflege haben bzw. sich
darüber hinaus um die Verankerung der Kinderrechte
im Alltag verdient gemacht haben.
Wann und wo werden die Preise verliehen?
Der Kinderrechtepreis wird am Samstag, 18. April
2026 in Mainz verliehen.
Dokumente zum Download:
kinderrechtepreis_EINVERSTAENDNISERKLAERUNG_ua